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Pressemitteilung

„Schwitzen statt Sitzen“

Kooperation mit den katholischen (Erz-)Bistümern und der Caritas in NRW dient der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.

Erschienen am:

08.06.2016

Herausgeber:
Caritas in NRW
Diözesan-Caritasverbände Aachen, Essen, Köln, Münster und Paderborn
Hubertusstraße 3
40219 Düsseldorf
+49 211 5160662-0
+49 211 5160662-5
+49 211 5160662-0
+49 211 5160662-5
+49 211 5160662-5
redaktion@caritas-nrw.de
www.caritas-nrw.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Dr. Frank Joh. Hensel, Thomas Kutschaty und Pfarrer Dr. Antonius Hamers stehen vor einer blauen Stellwand und halten drei Exemplare der Rahmenvereinbarung hoch.Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel, Justizminister Thomas Kutschaty und Pfarrer Dr. Antonius Hamers (Direktor des Katholischen Büros der Bischöfe) (von links) präsentieren in der Düsseldorfer Staatskanzlei die geschlossene Rahmenvereinbarung.Markus Lahrmann

Düsseldorf - Justizminister Thomas Kutschaty, Pfarrer Dr. Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros der Bischöfe, und Diözesan-Caritasdirektor Dr. Frank Joh. Hensel haben gestern Abend (7. Juni) in der Düsseldorfer Staatskanzlei eine Kooperationsvereinbarung unterzeichnet. Damit intensivieren sie ihre Zusammenarbeit bei der Vermeidung von Ersatzfreiheitsstrafen.

In den Vollzugsanstalten des Landes sitzen pro Jahr im Schnitt rund 35.000 Häftlinge. Davon etwa 6.000, weil sie eine Geldstrafe nicht bezahlt haben, zu der sie wegen minderschwerer Delikte verurteilt wurden: zum Beispiel Ladendiebstahl, kleine Betrügereien oder "Schwarzfahrten". Viele können diese Geldstrafen aber nicht bezahlen, selbst wenn es nur 30 Tagessätze à zehn Euro sind. Wenn sie nicht zahlen, müssen sie aber nach dem Gesetz zur sogenannten Ersatzfreiheitsstrafe in Haft. Dann kosten sie das Land täglich etwa 133 Euro.

Die Vereinbarung ermöglicht den Strafvollstreckungsbehörden, Personen, die an sich Ersatzfreiheitsstrafen verbüßen müssten, alternativ in Kirchengemeinden und katholische Sozialeinrichtungen zur Ableistung gemeinnütziger Arbeit zu vermitteln. Als Tätigkeiten kommen zum Beispiel Gartenarbeit, Reinigungs- und einfache handwerkliche Hilfsarbeiten in Sozialstationen, Seniorenzentren oder Krankenhäusern sowie Hausmeisterassistenz und Botengänge in Betracht.

Justizminister Thomas Kutschaty: "Durch die Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen werden Verurteilte unnötig aus ihrem sozialen Umfeld herausgerissen. Dem können die Kirchen und die Caritasverbände mit ihrem umfassenden Unterstützungsangebot entgegenwirken."

Ihr Engagement helfe, Verurteilte zu einem geregelten Tagesablauf anzuleiten und zu einer aktiven Mitwirkung an der Tilgung ihrer Strafe zu bewegen. "Die gemeinnützige Arbeit ist damit auch eine Maßnahme der sozialen Integration. Ich danke den Erzbistümern, Bistümern und Caritasverbänden für ihre Bereitschaft, straffällig gewordenen Menschen die Ableistung gemeinnütziger Arbeit als Strafersatz zu ermöglichen", so der Minister.

Dr. Frank Joh. Hensel, Thomas Kutschaty und Pfarrer Dr. Antonius Hamers sitzen nebeneinander an einem Tisch und unterzeichnen die Rahmenvereinbarung. Dabei blicken sie in die Kamera.Unterzeichneten nach längeren Verhandlungen die erneute Vereinbarung über die Bereitstellung freier Arbeit für verurteilte Personen zur Tilgung uneinbringlicher Geldstrafen (v. l. n. r.): Dr. Frank J. Hensel für die Caritas in NRW, Justizminister Thomas Kutschaty (SPD) und Dr. Antonius Hamers, Direktor des Katholischen Büros.Markus Lahrmann

Dr. Frank Joh. Hensel: "Diese gemeinnützige Arbeit bietet den Verurteilten eine sinnvolle Möglichkeit, ihre Verantwortung wahrzunehmen und selbst wieder etwas gut zu machen."

"Schwitzen statt Sitzen" wie es umgangssprachlich genannt werde, habe auch eine resozialisierende Wirkung: "In den Einsatzstellen der Caritas und Kirchengemeinden machen die verurteilten Personen sozial und beruflich einen weiteren Schritt in ihrem Leben ohne Kriminalität. Dieses Vorgehen hilft den verurteilten Menschen und dem Justizhaushalt, - das unterstützen wir seitens der Katholischen Kirche und ihrer caritativen Einrichtungen gerne", betonte Hensel.

Zehn Fachvermittlungsstellen der Freien Wohlfahrtspflege in NRW koordinieren die Vermittlung in die Einsatzstellen und begleiten die Verantwortlichen vor Ort.

Autor/in:

  • Markus Lahrmann
Quelle: caritas-nrw.de
  • Ansprechperson
Lächelnder Mann mit grauen Haaren, Halbglatze und Brille, der ein weißes Hemd und eine graue Anzugjacke trägt
Markus Lahrmann
Chefredakteur
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