Im Bereich der deutschen Caritas gelten bundesweit die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), das Tarifsystem des Deutschen Caritasverbands. Die AVR sehen einheitliche Regelungen für die Einrichtungen und Dienste der Caritas vor und sind für die Dienstgeber bindend - anders als in nicht-kirchlichen Bereichen gibt es also bei der Caritas eine vollständige "Tarifbindung".
Die AVR enthalten umfassende Vorschriften über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die in anderen Bereichen (etwa dem öffentlichen Dienst) in Tarifverträgen geregelt werden - also auch zur Höhe des zu zahlenden Entgelts.
Die Vergütungen der Caritas liegen in den meisten Berufsgruppen verglichen mit nicht-kirchlichen Anbietern im oberen Bereich oder sie gehen darüber hinaus. Ergänzend zur monatlichen Vergütung sehen die AVR auch eine zusätzliche Altersversorgung ("Betriebsrente") vor, die fast vollständig vom Dienstgeber finanziert wird und im Ruhestand für eine attraktive Zusatzrente sorgt. Mehr Informationen zur Vergütung in verschiedenen typischen Berufen bei der Caritas finden Sie in unseren Faktenblättern