Das Tarifsystem des Deutschen Caritasverbandes (AVR) sieht bundesweit einheitliche Regelungen im Arbeitsrecht für die Einrichtungen und Dienste der Caritas vor. Neben dem Bundestarif kann es regionale Tarife geben, die den örtlichen Gegebenheiten Rechnung tragen. Sie werden von Regionalkommissionen ausgehandelt.
Die Vergütungen bei der Caritas orientieren sich an den Tarifen im öffentlichen Dienst. Sie liegen in der Regel über denen, die im nicht-kirchlichen Bereich gezahlt werden.
Bei der Caritas liegt zum Beispiel der Lohn für ungelernte Hilfskräfte in der Pflege aktuell deutlich höher als der Pflegemindestlohn. Mehr Informationen zur Vergütung bei der Caritas finden Sie hier