Was ist der Dritte Weg und was versteht man unter Dienstgemeinschaft?
Der Dritte Weg bezeichnet die besondere Form von Arbeitsbedingungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen geklärt. In denen sind Mitarbeitende und Dienstgeber mit gleich vielen Personen und Stimmen vertreten.
Hintergrund ist das christliche Selbstverständnis der Caritas, nach dem wir uns auf Augenhöhe begegnen und uns gemeinsam für andere Menschen einsetzen. Diesen Auftrag erfüllen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber, wenn sie sich gemeinsam dafür verantwortlich fühlen und partnerschaftlich miteinander umgehen. Deshalb passen Arbeitskämpfe mit Aussperrungen und Streiks (Zweiter Weg) ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung (Erster Weg). Interessengegensätze zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebern werden anderweitig ausgeglichen.
Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:
- Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeitern und Dienstgebern.
- Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in den Kommissionen, die die Arbeitsbedingungen für die Dienstverhältnisse mit ausreichend großen Mehrheiten festlegen.
- Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein verbindliches Vermittlungsverfahren.