Die Impfquoten sind gegenwärtig noch zu niedrig, um der Verbreitung des Coronavirus Einhalt zu bieten und insbesondere vulnerable Gruppen angemessen zu schützen. Die geplante Einführung einer einrichtungsbezogenen Impfpflicht für Personal, das vulnerable Personengruppen, insbesondere in körpernahem Kontakt, betreut, ist insofern begründet. Die Caritas fordert, dass der Gesetzgeber der einrichtungsbezogenen Impfpflicht zeitnah eine bedingte allgemeine Impfpflicht folgen lässt. Diese sollte spätestens zum 1. April 2022 in Kraft treten unter der Maßgabe, dass bis dahin eine Impfquote von 95 Prozent nicht erreicht worden ist. Wenn bis zum April mit den bereits beschlossenen Maßnahmen und einer bis dahin verstärkten Impfinformation und -werbung die Zielquote von 95 Prozent nicht erreicht werden kann, ist die Durchsetzung einer allgemeinen bußgeldbewehrten Impfpflicht nicht länger aufzuschieben.
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