Wer vertritt die Interessen der Mitarbeitenden?
In den Einrichtungen der Caritas wählen die Mitarbeitenden ihre Mitarbeitervertretung. Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Die Regelungen dazu finden sich in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Sie sind mit den Regelungen im Betriebsverfassungsrecht vergleichbar.
Im Gegensatz zu vielen weltlichen Betrieben weist der kirchliche Dienst eine sehr hohe Dichte an Mitarbeitervertretungen auf, da diese in der kirchlichen Grundordnung und der Mitarbeitervertretungsordnung zwingend eingefordert werden.
Für das Frühjahr 2023 ist eine Reform der Mitarbeitervertretungsordnung geplant, um die Regelungen zeitgemäß weiterzuentwickeln und an Veränderungen der Arbeitswelt anzupassen.