Wohnungskoordination für Geflüchtete
Vielfach ist es ihnen jedoch erlaubt und möglich, aus der Unterkunft auszuziehen. Hierzu wird geeigneter Wohnraum gebraucht. Unsere Wohnungskoordinatorin steht u.a. in engem Kontakt mit dem Sozialamt der Stadt Kassel, mit dem Kasseler Jobcenter, mit den großen Wohnungsgesellschaften/ Wohngenossenschaften und mit vielen kleineren Unternehmen sowie Privatpersonen, die Wohnraum an Flüchtlinge vermieten möchten.
Wenn Sie die Beratung bzw. Vermittlung unserer Wohnungskoordinatorin in Anspruch nehmen wollen, melden Sie sich bitte bei Ihrer*m zuständigen Berater*in der Gemeinschaftsunterkunft, in der Sie leben.
Haben Sie freien Wohnraum in der Stadt Kassel und können sich vorstellen diesen an Geflüchtete zu vermieten? Dann nehmen Sie Kontakt mit unserer Wohnungskoordinatorin auf. Sie wird mit Ihnen gemeinsam klären, ob und wie Ihre freie Wohnung vermittelt werden kann. In der Regel wird zwischen Flüchtlingen und Vermietern ein Mietvertrag zu den ortsüblichen Mieten abgeschlossen (Mietobergrenzen sind zu berücksichtigen). Die zuständige Behörde (Jobcenter oder Sozialamt) übernimmt die Kaution in gesetzlich zulässiger Höhe und sichert für die Dauer der Hilfegewährung eine Direktüberweisung der Miete zu.