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Stellungnahme

Gesetzentwurf Familiennachzug zu subsidiär Geschützten

Der Deutsche Caritasverband hat erhebliche verfassungsrechtliche Bedenken bei einer dauerhaften Kontingentierung des Familiennachzugs für subsidiär Geschützte, die bereits lange Trennungszeiten in Kauf nehmen mussten. Befürchtet werden zudem erhebliche Verfahrensverzögerungen.

Erschienen am:

03.05.2018

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-0
+49 761 200-572
+49 761 200-572
info@caritas.de
http://www.caritas.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde vereinbart, den Familiennachzug zu subsidiär Geschützten auf 1.000 Personen pro Monat zu beschränken. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung möchte diese Vereinbarung umsetzen und macht unter anderem Vorgaben, wer unter das Kontingent von monatlich 1.000 Personen fallen und wer davon ausgeschlossen werden soll.

Erfahrung zeigt: Familienleben ist von großer Bedeutung 

Subsidiär Geschützte haben ein Recht in Deutschland zu bleiben, solange sich die Verhältnisse im Herkunftsland, die zur Flucht geführt haben, nicht dauerhaft, unumkehrbar und fundamental geändert haben. Nach Erfahrung der Caritas dauert es bis zu einer Rückkehr in Sicherheit und Würde häufig viele Jahre. Familientrennungen über lange Zeiträume sind unangemessen und inhuman. Dies gilt insbesondere für Familien, die noch unter schwierigen Bedingungen leben und vor allem für Kleinkinder, die den möglicherweise nur vorübergehenden Charakter einer räumlichen Trennung nicht begreifen können und rasch als endgültigen Verlust erfahren.

Nach den Erfahrungen aus den Beratungsdiensten ist die Ermöglichung des Familienlebens für die Integration von besonderer Bedeutung. Die Sorge um die Familienangehörigen, die sich noch nicht in Sicherheit befinden, erschwert eine Integration häufig erheblich. Dementsprechend ist die Kontingentierung des Familiennachzugs auch aus integrationspolitischen Gründen fragwürdig und daher abzulehnen.

Härtefallregelungen sollten weiterhin anwendbar sein

Es ist zu befürchten, dass die Neuregelung das Nachzugsverfahren deutlich komplexer machen und weiter in die Länge ziehen wird.

Aus Sicht des Deutschen Caritasverbandes sollte auch bei subsidiär Schutzberechtigten die Regelung anwendbar sein, wonach in einem Härtefall ein weiteres Familienmitglied, z.B. minderjährige Geschwister, nachziehen können.

  • Ansprechperson
Bernward Ostrop
Referent für Migration und Flüchtlinge
+49 30 284447-53
+49 30 284447-53
Bernward.Ostrop@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
Tobias Mohr
Referatsleiter Migration und Integration
+49 761 200-475
+49 761 200-475
tobias.mohr@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Vorstandsbereich Internationales, Migration und Katastrophenhilfe
Referat Migration und Integration
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Dr. Elke Tießler-Marenda
Referentin
+49 761 200-371
+49 761 200-371
Elke.Tiessler-Marenda@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Referat Migration und Integration
Karlstraße 40
79104 Freiburg

Weitere Informationen zum Thema

Links

neue caritas Kommentar Integration

Familiennachzug – ein Gewinn für die Gesellschaft

Pressemitteilung Asylpaket II

Eingeschränkter Familiennachzug erschwert Integration

Downloads

PDF | 48,7 KB

Stellungnahme zum Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs (3. Mai 2018)

Kurz-Stellungnahme und Bewertung zum Entwurf eines Gesetzes der Bundesregierung zur Neuregelung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten vom 30. April 2018
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