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Pressemitteilung Berlin

Kosten der Unterkunft: Gesetzgeber muss handeln

Wer Grundsicherung bezieht, bekommt die Kosten für Unterkunft und Heizung von den Kommunen erstattet soweit diese als angemessen eingestuft werden. „Genau hier, bei der Bestimmung dessen, was angemessen ist, liegt das Problem“, macht Eva Welskop-Deffaa deutlich, Vorstand Sozial- und Fachpolitik des Deutschen Caritasverbandes (DCV).

Erschienen am:

12.03.2018

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

„Welche Mietkosten angemessen sind, hängt von den Realitäten des Wohnungsmarktes ab. Angesichts eines Mangels an bezahlbarem Wohnraum in vielen Städten und Ballungszentren ist es gerade für Menschen, die Hartz-IV beziehen, besonders schwierig, entsprechenden Wohnraum zu finden“, so Welskop-Deffaa.

Teile der Miete muss aus Regelbedarf bestritten werden

Zu niedrig angesetzte Obergrenzen, die den Wohnungsmarktverhältnissen vor Ort nicht gerecht werden, haben zur Folge, dass die tatsächlichen Wohnkosten nicht in voller Höhe übernommen werden. Das führt dazu, dass Teile der Miete aus dem Regelbedarf bestritten werden müssen. Diese Summen stehen für  die Gewährleistung des  menschenwürdigen Existenzminimums dann nicht mehr zur Verfügung. „Es bleibt weniger Geld für Essen, Kleidung oder Schulsachen für die Kinder übrig. Ein ohnehin schmales Budget wird noch schmaler und die Wohnungsknappheit wird damit zur Armutsfalle“, macht Welskop-Deffaa deutlich.

Verlässlich tatsächliche Kosten decken

Der DCV dringt auf eine Neuregelung der Kosten für Unterkunft und Heizung. Diese müssten verlässlich am Bedarf der Leistungsberechtigten orientiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft decken. Notwendig sei eine praktikable Regelung, die allen Beteiligten Rechtssicherheit gibt. Die Regelungen müssten so gestaltet sein, dass bei der Festlegung der Unterstützungsleistungen die tatsächliche Verfügbarkeit bezahlbaren Wohnraums geprüft wird. „Ob die Miethöhe angemessen ist, muss im Verhältnis zum Wohnungsmarkt vor Ort entschieden werden. Die Menschen müssen die Sicherheit haben, eine vertraute Wohnumgebung nicht verlassen zu müssen, wenn es keine Alternative auf dem Wohnungsmarkt gibt“, betont Welskop-Deffaa.

Die Caritas-Studie „Menschenrecht auf Wohnen“ hatte im Januar 2018 deutlich gezeigt, welche hohe Zustimmung die Gewährleistung des Grundrechts auf Wohnen in der Bevölkerung findet und wie sehr gerade einkommensschwächere Bevölkerungsgruppen hohe Wohnkosten als Armutsrisiko bewerten. Der DCV spricht sich für eine am individuellen Bedarf orientierte Bemessung der Kosten der Unterkunft und gegen eine Pauschalierung der Leistungen für die Unterkunft aus.

Die Reformvorschläge des DCV zu den Kosten der Unterkunft finden Sie im aktuellen fachpolitischen Impulspapier zur Jahreskampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“, mit der sich die Caritas für bezahlbaren Wohnraum einsetzt: www.zuhause-für-jeden.de

  • Ansprechperson
Pressestelle des Deutschen Caritasverbandes
+49 30 28444-742
+49 30 28444-742
pressestelle@caritas.de
www.caritas.de
Deutscher Caritasverband e. V.
Berliner Büro
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin

Weitere Informationen zum Thema

Links

neue caritas Caritas-Studie "Wohnen"

Wohnst du schon? Oder hast du gar ein Zuhause?

Themenseite Caritas-Kampagne 2018

Recht auf menschenwürdiges Wohnen

Downloads

PDF | 70,5 KB

Kosten der Unterkunft und Heizung rechtssicher und auskömmlich ermitteln

Mit einem fachpolitischen Impulspapier zur Jahreskampagne „Jeder Mensch braucht ein Zuhause“ macht der Deutsche Caritasverband Reformvorschläge zu den Kosten der Unterkunft und Heizung. Diese müssten verlässlich am Bedarf der Leistungsberechtigten orientiert die tatsächlichen Kosten der Unterkunft decken.
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