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Pressemitteilung

Gesetzesnovelle soll Finanzierungslücke bei Sozialstationen schließen

Der Vorstoß der kirchlichen Sozialstationen in Baden, eine Ergänzung des Sozialgesetzbuches (SGB) zu erreichen, ist im Bundestag in Berlin angekommen. Am 23. März findet eine öffentliche Anhörung vor dem Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages zu einer Petition statt.

Erschienen am:

18.03.2015

Herausgeber:
Verband katholischer Altenhilfe in Deutschland e. V. (VKAD)
Karlstraße 40
79104 Freiburg
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-459
+49 761 200-710
+49 761 200-710
vkad@caritas.de
http://www.vkad.de
  • Beschreibung
Beschreibung

Bild mit vielen Geldscheinen und einigen Münzen

Die Petition hatte mit knapp 60.000 Unterschriften Ende des vergangenen Jahres das erforderliche Quorum von mindestens 50.000 Mitzeichnungen deutlich übertroffen.
Deren Ziel ist es, dass der Gesetzgeber in der häuslichen Krankenpflege (SGB V) die Tarifbindung bei den kirchlichen Pflegediensten als Bestandteil einer wirtschaftlichen Betriebsführung anerkennt und tarifvertraglich, auch nach kirchlichem Arbeitsrecht, vereinbarte Vergütungen von den Kassen nicht mehr als unwirtschaftlich abgelehnt werden können. Rupert Niewiadomski, Geschäftsführer der Katholischen Sozialstation Freiburg und Initiator der Petition, wird das Anliegen vor dem Petitionsausschuss vertreten.

Auslöser für die Petition ist die Haltung der Krankenkassen, in den Vergütungsverhandlungen für Leistungen in der häuslichen Krankenpflege die Bezahlung von Tariflöhnen nicht ausreichend zu berücksichtigen. Immer mehr Sozialstationen geraten deshalb finanziell unter Druck und schreiben rote Zahlen. Denn schon seit Jahren werden vor allem tariflich bedingte Lohnkostensteigerungen in der ambulanten Pflege in den Entgeltverhandlungen von den Krankenkassen nicht anerkannt und entsprechend auch nicht refinanziert - mit der Folge, dass über die Hälfte der Sozialstationen nicht mehr kostendeckend arbeitet. Tarifsteigerungen in den Vergütungsverhandlungen zu berücksichtigen, würde die Beitragssatzstabilität gefährden, argumentieren die Kassen und verweisen auf den gesetzlichen Rahmen. Nach jahrelangem Optimieren der Arbeitsabläufe ist nun für viele Sozialstationen die Schmerzgrenze erreicht: "Eine noch größere Arbeitsverdichtung ist, besonders auch mit Blick auf die pflegebedürftigen Menschen, die von uns unterstützt werden, nicht mehr zu verantworten", so Rupert Niewiadomski. "Gute Pflege braucht Zeit - und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einen angemessenen Lohn. Tariftreue darf nicht bestraft werden."

Über die Petition will man nun eine Klarstellung durch den Gesetzgeber erreichen. Initiator Rupert Niewiadomski aus Freiburg weiß sich dabei von einer bundesweiten Unterstützerwelle getragen: "Ich habe Rückmeldungen und Unterschriftslisten quer durch die Republik bekommen. Von Mecklenburg-Vorpommern bis hoch an die Nordsee aus dem Ruhrgebiet, aus dem Saarland, aus Hessen aus dem tiefsten bayerischen Wald bis zur Schweizer Grenze". Vor dem Petitions-ausschuss will er deutlich machen, dass angesichts des viel diskutierten Pflegenotstands sich nur dann etwas bewegen lässt, wenn die Rahmenbedingungen in der Pflege verbessert werden. Dazu zählen klare gesetzliche Rahmenbedingungen, die den kirchlichen Sozialstationen eine solide finanzielle Basis ermöglichen, um ihre Pflegekräfte angemessen bezahlen zu können. "Deshalb werden wir weiterhin alle politisch Verantwortlichen und natürlich besonders die Abgeordneten des Bundestags für unser Anliegen sensibilisieren", so Rupert Niewiadomski.

Die Sitzung des Petitionsausschusses in Berlin beginnt um 12:00 Uhr und wird live vom Parlamentsfernsehen übertragen (www.bundestag.de/mediathek).

Autor/in:

  • Andreas Wedeking
Quelle: vkad.de

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Gesetzesnovelle soll Finanzierungslücke bei Sozialstationen schließen

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