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Pressemitteilung Berlin

Caritas sieht Gefahr der Vorwegnahme individueller Asylverfahren

Die Einstufung Algeriens, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als sichere Herkunftsstaaten suggeriert, dass Menschen, die aus diesen Staaten geflüchtet sind, grundsätzlich kein Anrecht auf Schutz hätten.

Erschienen am:

28.09.2018

Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Pressestelle
Reinhardtstraße 13
10117 Berlin
+49 30 284447-42
+49 30 284447-42
pressestelle@caritas.de
http://www.caritas.de/presse
  • Beschreibung
Beschreibung

"Damit würde das Ergebnis des individuellen Asylverfahrens vorweg genommen und auch im begründeten Einzelfall die Anerkennung erheblich erschwert“, so Caritas Präsident Peter Neher anlässlich des heutigen Tags des Flüchtlings.

Gefahr an Leib und Leben nicht ausgeschlossen

Demnach würde per Gesetz vorausgesetzt, dass Menschen aus diesen Ländern im Fall ihrer Abschiebung keine gravierenden Menschenrechtsverletzungen und Verfolgung drohen. „Angesichts der menschenrechtlichen Situation, wie wir sie aus der Arbeit von Caritas international aus diesen vier Ländern kennen, kann eine Gefahr an Leib und Leben, im Fall einer Abschiebung, nicht ausgeschlossen werden“, so Neher.

Der Deutsche Caritasverband steht dem Konzept der sicheren Herkunftsstaaten grundsätzlich kritisch gegenüber und hat dies in einer Stellungnahme zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Georgiens, der Demokratischen Volksrepublik Algeriens, des Königreichs Marokko und der Tunesischen Republik als sichere Herkunftsstaaten erneut zum Ausdruck gebracht.

Zu kurze Fristen für Nachweise

„In jedem Einzelfall ist eine gründliche und vorurteilsfreie Prüfung notwendig, um die Gefährdung eines Menschen in den genannten Staaten wirklich ausschließen zu können“, mahnt Neher. Den Betroffenen sei es zwar möglich, die vermutete Verfolgungsfreiheit im Einzelfall zu widerlegen. Doch die Erfahrung der bundesweiten Migrations- und Flüchtlingsberatungsstellen der Caritas zeige, dass dieser Nachweis, wegen der kurzen Fristen, kaum zu erbringen sei.

Insbesondere für Flüchtlinge, die in abgelegenen Aufnahmeeinrichtungen leben, ist der Zugang zu rechtlicher Beratung und anwaltlicher Vertretung massiv erschwert. „Entscheidend ist, dass eine Rechtsberatung unabhängig erfolgt, dass Betroffene auch tatsächlich Zugang zu ihr erhalten und dass sie in angemessenem zeitlichen Rahmen erfolgen und ihr Wirksamkeit entfalten kann“, so Neher.

Sicherheit vor politischer Verfolgung sicherstellen

Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass es unerlässlich zur Bestimmung eines Landes als sicherer Herkunftsstaat sei, dass die Sicherheit vor politischer Verfolgung landesweit und für alle Menschen gewährleistet ist. Zudem dürfe den Menschen im entsprechenden Land keine unmenschliche und erniedrigende Behandlung oder Strafe drohen. Menschenrechtsorganisationen berichten jedoch über unmenschliche und erniedrigende Behandlungen in Haft sowie Behördenwillkür in Algerien, Marokko, Tunesien und Georgien.

Der Deutsche Caritasverband fordert deshalb alle Beteiligten vor den anstehenden Beratungen im Bundestag und im Bundesrat dazu auf, von einer Einstufung der betreffenden Länder als sichere Herkunftsstaaten abzusehen.

  • Ansprechperson
Stoiser, Anja
Anja Stoiser
Stellvertretende Pressesprecherin
+49 30 284447-44
+49 30 284447-44
Anja.Stoiser@caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Downloads

PDF | 81,3 KB

Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Asylgesetzes

Der Deutsche Caritasverband kritisiert den Kabinettsentwurf der Bundesregierung zur Einstufung Algerien, Marokkos, Tunesiens und Georgiens als „sichere Herkunftsstaaten“ (12.07.2018).
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