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Pressemitteilung

Abschied von der Minutenpflege

Die kleine Revolution in der Pflege bewährt sich. Nach gut einem halben Jahr mit neuen Pflegegraden und einem neuen Dokumentationssystem ist Manuel Künnemann von den positiven Auswirkungen überzeugt.

Erschienen am:

30.08.2017

Herausgeber:
Caritasverband für die Diözese Münster e.V.
Kardinal-von-Galen-Ring 45
48149 Münster
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-0
+49 251 8901-396
+49 251 8901-396
info@caritas-muenster.de
www.caritas-muenster.de
  • Beschreibung
Beschreibung

068-2017_Pflegereform.jpgQuelle: Deutscher Caritasverband e.V./KNAHarald Oppitz/KNA

Statt jede Kleinigkeit immer wieder zu dokumentieren, haben seine Mitarbeiter mehr Zeit für die Bewohner der vier Altenheime der Caritas Ibbenbüren, die er leitet. Dass sie zudem wieder mehr "in ihrer Fachlichkeit gefordert sind, macht ihnen Spaß", sagt Künnemann. Er als Kaufmann und verantwortlich für die Finanzen, ist allerdings auch stärker gefordert. Denn die Schwankun­gen in den Pflegegraden und damit den Zahlungen der Pflegekasse müssen mit den Per­sonalkosten ständig ausbalanciert werden. Der Bewohner zahlt jetzt in den Pflegegraden 2 bis 5 nur noch einen Festbetrag unabhängig von seiner Pflegebedürftigkeit.

Die Anforderungen an die Dokumentation hatten sich in den vergangenen Jahren immer mehr aufgebaut, schaut Künnemann zurück: "Da sind wir mit dem dementen Bewohner in den Garten gegangen und haben aufgeschrieben, wie er sich dabei fühlt". Jetzt werden nur die Veränderungen notiert und das, was für die weitere Planung der Pflege relevant ist. Leitend ist dabei die Frage, was der alte und pflegebedürftige Mensch noch kann und wo­rin er Unterstützung benötigt: "Das spart Zeit." Zumindest sofern sich alle darauf einstellen und nicht doch noch bei der Einstufung weiterhin vom MDK eine ausführliche Dokumenta­tion gewünscht werde.

Auch die Einstufung in die fünf Pflegegrade statt der bisherigen drei Pflegestufen beurteilt Künnemann positiv. Wurde bislang auch hier darauf geschaut, was der Bewohner nicht kann und ihm entsprechend Pflegeminuten zuerkannt, werden jetzt Punkte addiert, aus denen sich der Pflegegrad ergibt. Den Vorteil sieht Künnemann darin, dass "eine ganz­heitliche Betrachtung stattfindet und somit ein höherer Pflegegrad gegenüber der früheren Pflegestufe zu erzielen ist". Dafür gibt es von der Pflegekasse einen festen Betrag zwi­schen gut 700 Euro im Grad 2 und über 2.000 Euro im höchsten Grad 5.

Insgesamt werde der Bewohner besser eingeschätzt, weil er in seinen Fähigkeiten und Bedürfnissen umfassender angeschaut werde und dementielle Einschränkungen stärker berücksichtigt würden. Ein alter Mensch, der komplett bettlägerig sei aber als "pflegeer­leichternde Maßnahme" über eine Sonde ernährt werde, habe bislang trotz des hohen Auf­wands nicht die Pflegestufe 3 erreichen können, heute sei der Pflegegrad 5 in der Regel das Ergebnis.

Zwiegespalten ist Künneman, was die Umstellung in der Finanzierung angeht. Die Zuzahlung des Bewohners schwankte bislang abhängig von seiner Pflegebedürftigkeit. Seit Jahresbeginn zahlt er nur noch einen festen Betrag, der von Altenheim zu Altenheim unterschiedlich ist, ab­hängig unter anderem von den zu refinanzierenden Investitionskosten.

Bei vielen Bewohnern in hohen Pflegegraden gibt es viel Geld von der Pflegekasse. Versterben aber viele von ihnen und ziehen neue Bewohner in niedrigeren Graden ein, kann sich schnell eine Finanzierungslücke ergeben, weil die Zahl der Mitarbeiter nicht so einfach angepasst werden kann. Bislang gelinge der Ausgleich recht gut, sagt Künnemann. Der Verbund der vier Altenheime erleichtere dies. Zudem achte man sehr darauf, dass bei höherer Pflegebedürftigkeit auch sofort Anträge auf Höherstufung gestellt würden.

Da hakt es derzeit noch, denn auch wenn die Überleitung von Pflegestufen in -grade recht un­problematisch verlaufen sei, kämen die Prüfer des Medizinischen Diensten der Kassen (MDK) der Flut der Anträge bei allem Bemühen nicht nach und es könne schon ein Viertel- oder hal­bes Jahr dauern bis zum Ergebnis. Entsprechend lange müsse der Träger mit der Unsicherheit leben.

Sicher ist dagegen, alle Betten jederzeit belegen zu können. Die Nachfrage sei groß, vor allem auch nach Kurzzeitpflegeplätzen. "Da bekommen wir jeden Tag im Schnitt drei Anfragen", sagt Manuel Künnemann. Doch es gebe nicht die Plätze dafür. Häufig handle es sich um alte Men­schen, die nach einem Sturz im Krankenhaus waren und vorübergehend im Altenheim gepflegt werden müssten. Aber da sie in der Regel niedrig eingestuft seien, könnten es sich die Einrich­tungen nicht leisten, für sie Betten freizuhalten.

"Wir könnten auch erweitern", weiß Künnemann. An der Nachfrage würde es nicht scheitern. Aber aus zwei Gründen sei das nicht möglich. Zum einen sei unsicher, ob sich die Baukosten refinanzieren ließen aufgrund der noch von der vergangenen Landesregierung geschaffenen Unsicherheit bei den Regeln dafür. "Und woher sollen wir das Personal nehmen", beschreibt der Caritas-Mitarbeiter die schwierige Lage auf dem Arbeitsmarkt für Pflegekräfte. Da werde es zunehmend enger, in der ambulanten Pflege müsse schon jede dritte oder vierte Anfrage abge­sagt werden. Klar ist für ihn: "Wir müssen und werden mehr selbst ausbilden."

068-2017 (hgw) 30. August 2017


 

Autor/in:

  • Harald Westbeld
Quelle: caritas-muenster.de
  • Ansprechperson
Porträtfoto von Klaus Schoch
Klaus Schoch
Abteilungsleiter Gesundheitshilfe
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