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Nordhessen-Kassel e.V.
Insolvenzrecht Kurzinfo

Verkürztes Insolvenzverfahren – drei statt sechs Jahre

Gründe für eine Privatinsolvenz treten oft unvermittelt ein – Jobverlust, schwere Krankheit, Beziehungsaus. Das neue Insolvenzrecht soll Betroffenen durch die Verkürzung des Verfahrens helfen, schneller wieder auf die Beine zu kommen. Zu den Erleichterungen kommen aber auch neue Pflichten.

zwei Euro-GeldscheineAb sofort müssen Privatleute und Unternehmen nur noch drei Jahre Insolvenzverfahren durchstehen.imelda/unplash.com

Das geänderte Insolvenzgesetz regelt unter anderem die Laufzeit des Insolvenzverfahrens neu beziehungsweise die sogenannte Restschuldenbefreiungsdauer. So dauert das Verfahren für Privatpersonen und Unternehmen nur noch drei statt maximal sechs Jahre. Diese Regel gilt ab sofort und rückwirkend zum 1. Oktober 2020. Bislang orientierte sich die Verfahrensdauer maßgeblich daran, ob eine verschuldete Person ihre Schulden stückchenweise abbezahlen konnte - zum Beispiel durch den Verkauf von Vermögenswerten, Zwangsvollstreckung oder Pfändung. Wenn nach drei Jahren 35 Prozent der Schulden zusätzlich zu den Verfahrenskosten getilgt werden konnten, war das Verfahren beendet. Doch für die meisten Schuldnerinnen und Schuldner blieb das die Ausnahme und sie mussten sechs lange Jahre durchstehen.

Neue Pflichten für Schuldner im Insolvenzverfahren

Das neue Insolvenzrecht bringt nicht nur ein kürzeres Verfahren mit sich, sondern auch neue Pflichten für Schuldnerinnen und Schuldner. Unter anderem müssen Schenkungen und Erbschaften zur Hälfte und Lottogewinne, die während des Verfahrens erzielt werden, komplett abgegeben werden. Davon ausgenommen sind Gelegenheitsgeschenke und Gewinne von geringem Wert. Darüber hinaus müssen verschuldete Personen nun eine Sperrfrist von elf Jahre abwarten, um einen neuen Insolvenzvertrag stellen zu können - zuvor waren es zehn Jahre. Dieses zweite Verfahren hat dann eine Laufzeit von fünf Jahren.

Insolvenzverfahren vorbereiten – Caritas-Schuldnerberatung hilft

Drei Menschen sitzen am Tisch in einer Caritas-BeratungsstelleDie Caritas-Schuldnerberatung gibt im Vorfeld des Insolvenzverfahrens Orientierung.Agnieszka Krus

Ohne professionelle Beratung gelingt es nur wenigen Menschen, sich auf ein Insolvenzverfahren vorzubereiten. Die Beratungsstellen der Caritas sind eine passende Anlaufstelle für Ratsuchende. Die Beraterinnen und Berater begleiten nicht nur verschuldete Personen im Vorfeld der Insolvenz, sie sorgen unter anderem für einen stabilen Haushaltsplan und verhandeln mit den Gläubigern. Sollten die Verhandlungen scheitern, wird das von den Caritas-Beratungsstellen bescheinigt. Ohne diese Bescheinigung kann kein Insolvenzantrag gestellt werden. Die Schuldnerberatung der Caritas gibt es nicht nur in vielen Städten und Regionen Deutschlands, sondern auch online. 

Autor/in:

  • Jean-Marie Schaldach
Quelle: caritas.de

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Reportage Frauen machen Schulden

„Ich hatte die rosarote Brille auf“

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