Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa hält eine klare Verständigung über die Ziele der gesetzlichen Rentenversicherung für notwendig, um das Vertrauen in die solidarische Absicherung des Lebensstandards im Alter, bei Erwerbsminderung und in Hinterbliebenenfällen zu sichern:
"Die Bundesregierung hat die Rente in den letzten Monaten an mehreren Punkten reformiert. Die Rentenreform des letzten Dezembers war ein Kompromisspaket, bei dem von jedem Koalitionspartner eigene Anliegen eingebracht wurden: die Verbesserung der Mütterrente von der CSU, die Aktivrente von der CDU und die Verlängerung der Haltelinie beim Rentenniveau von der SPD
Der deutsche Caritasverband hat insbesondere die Aktivrente als absolut kontraproduktiv und kaum verfassungsgemäß kritisiert. Wir hätten es begrüßt, wenn die drei Vorhaben zurückgestellt und in die Überlegungen der Rentenkommission hineingegeben worden wären, die bis zum Sommer 2027 Vorschläge für eine ausgewogene und nachhaltige Reform der Rente vorlegen wird.
Für uns als Caritas ist klar: Wir brauchen eine klare Verständigung über die Ziele der gesetzlichen Rentenversicherung, um das Vertrauen in die solidarische Absicherung des Lebensstandards im Alter, bei Erwerbsminderung und in Hinterbliebenenfällen zu sichern. Die Anerkennung des "generativen Beitrags" ist dabei eine Herausforderung, die vom Bundesverfassungsgericht besonders für die Pflegeversicherung, aber auch für die Rentenversicherung wiederholt beschrieben wurde.
In der Rentenversicherung ist - anders als in der Pflegeversicherung - eine Entlastung auf der Beitragsseite kontraproduktiv, daher ist die Grundidee der Mütterrente, den generativen Beitrag über Verbesserungen bei den Leistungen umzusetzen, richtig.
Dass eine höhere Rente dann zu geringerem Wohngeld führen kann, ist für die Leistungsberechtigten manchmal schwer nachvollziehbar.
Die Wohngeldstelle prüft bei der Berechnung die Gesamteinkommenssituation. Die Rente und damit auch die erhöhte Mütterrente gilt hier systemgerecht als Einkommen.
Für die Gesamtbetrachtung gilt deshalb: Bei den anstehenden Sozialstaatsreformen sind die Anrechnungs-, Additions- und Alternativverhältnisse zwischen verschiedenen beitrags- und steuerfinanzierten Leistungen sorgfältig und für die Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar konsistent zu regeln. So haben wir es der Sozialstaatsreformkommission dringend ans Herz gelegt."