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Häufig gestellte Fragen zum Thema: "Arbeiten bei der Caritas"

Wie werden Mitarbeitende der Caritas bezahlt?

Im Bereich der deutschen Caritas gelten bundesweit die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR), das Tarifsystem des Deutschen Caritasverbands. Die AVR sehen einheitliche Regelungen für die Einrichtungen und Dienste der Caritas vor und sind für die Dienstgeber bindend - anders als in nicht-kirchlichen Bereichen gibt es also bei der Caritas eine vollständige "Tarifbindung".

Die AVR enthalten umfassende Vorschriften über die arbeitsrechtlichen Rahmenbedingungen, die in anderen Bereichen (etwa dem öffentlichen Dienst) in Tarifverträgen geregelt werden - also auch zur Höhe des zu zahlenden Entgelts.

Die Vergütungen der Caritas liegen in den meisten Berufsgruppen verglichen mit nicht-kirchlichen Anbietern im oberen Bereich oder sie gehen darüber hinaus. Ergänzend zur monatlichen Vergütung sehen die AVR auch eine zusätzliche Altersversorgung ("Betriebsrente") vor, die fast vollständig vom Dienstgeber finanziert wird und im Ruhestand für eine attraktive Zusatzrente sorgt. Mehr Informationen zur Vergütung in verschiedenen typischen Berufen bei der Caritas finden Sie in unseren Faktenblättern

 

Warum wird bei der Caritas nicht gestreikt?

Das kirchliche Arbeitsrecht ist auf Konsens ausgelegt. Entscheidungen treffen Mitarbeitende und Dienstgeber einvernehmlich in Arbeitsrechtlichen Kommissionen. Wo es unterschiedliche Auffassungen gibt, werden diese spätestens in einem Schlichtungsverfahren geklärt. Arbeitskämpfe passen nicht in diese Logik.

In nicht-kirchlichen Strukturen haben Arbeitnehmer und Arbeitgeber je ein Arbeitskampfmittel zur Hand, um auf die jeweils andere Seite den Druck ausüben: Streik und Aussperrung.

Im Dritten Weg ist die Ausgangssituation eine andere. Die Caritas ist der Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche. Diese beruft sich in ihrem Auftrag auf Jesus, den Leitgedanken der Nächstenliebe und den christlichen Anspruch, Konflikte friedlich beizulegen. Diesen Auftrag zu verwirklichen, ist insbesondere auch die Pflicht der Dienstgeber. Deshalb können Dienstgeber im kirchlichen Arbeitsrecht keine Aussperrungen umsetzen, die zu Lasten der Menschen gehen würden, die auf die Unterstützung der Caritas angewiesen sind.

Die aus dem Gedanken der Dienstgemeinschaft gewachsene Kommissionslösung führt zu paritätisch besetzten Kommissionen, die nach regelmäßig stattfindenden Verhandlungen mit ausreichend großen Mehrheiten die Arbeitsbedingungen beschließen. Bei einer fehlenden Mehrheit kann von jeder Seite ein verbindliches Schlichtungsverfahren eingeleitet werden.

Dieses wird von zwei neutralen Vorsitzenden geleitet und verhindert, dass eine der Seiten die Verhandlungen blockieren und damit das System aushebeln könnte.

Die Druckwirkung des Schlichtungsverfahrens ist erheblich: Scheitert die gemeinsame Suche nach einer Lösung, geben die Seiten ihre Verantwortung über das Verhandlungsergebnis an den Vermittlungsausschuss ab. Seine Entscheidung ist bindend. Die Gefahr, diese Einflussmöglichkeit zu verlieren, führt zu jener Kompromissbereitschaft, die man braucht, um eine sachgerechte Lösung zu finden. Dieser Prozess ersetzt den Streik, den der Zweite Weg nutzt, um diesen Zustand der Kompromissbereitschaft zu erreichen.

Anders als im Zweiten Weg würde ein einseitiges Streikrecht im Dritten Weg kein Kräftegleichgewicht schaffen, sondern ein bereits vorhandenes Gleichgewicht stören. Damit würde die Konsensfindung in den Kommissionen massiv erschwert.

 

Was ist der Dritte Weg und was versteht man unter Dienstgemeinschaft?

Der Dritte Weg bezeichnet die besondere Form von Arbeitsbedingungen im kirchlichen Arbeitsrecht. Fragen zu Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in arbeitsrechtlichen Kommissionen geklärt. In denen sind Mitarbeitende und Dienstgeber mit gleich vielen Personen und Stimmen vertreten.

Hintergrund ist das christliche Selbstverständnis der Caritas, nach dem wir uns auf Augenhöhe begegnen und uns gemeinsam für andere Menschen einsetzen. Diesen Auftrag erfüllen Mitarbeiterinnen, Mitarbeiter und Dienstgeber, wenn sie sich gemeinsam dafür verantwortlich fühlen und partnerschaftlich miteinander umgehen. Deshalb passen Arbeitskämpfe mit Aussperrungen und Streiks (Zweiter Weg) ebenso wenig zum Selbstverständnis des kirchlichen Dienstes wie das einseitige Festlegen von Arbeitsbedingungen durch die Leitung (Erster Weg). Interessengegensätze zwischen Mitarbeitenden und Dienstgebern werden anderweitig ausgeglichen.

Zentrale Elemente des Dritten Weges sind:

  • Der partnerschaftliche und kooperative Umgang von Mitarbeitern und Dienstgebern.
  • Die gleichberechtigte und gleichgewichtige Vertretung jeder Seite in den Kommissionen, die die Arbeitsbedingungen für die Dienstverhältnisse mit ausreichend großen Mehrheiten festlegen. 
  • Die faire und verantwortliche Konfliktlösung durch ein verbindliches Vermittlungsverfahren.


Wer vertritt die Interessen der Mitarbeitenden?

In den Einrichtungen der Caritas wählen die Mitarbeitenden ihre Mitarbeitervertretung. Die Aufgaben der Mitarbeitervertretung sind vergleichbar mit denen von Betriebsräten im gewerblichen Bereich und von Personalräten in den öffentlichen Verwaltungen. Die Regelungen dazu finden sich in der Mitarbeitervertretungsordnung (MAVO). Sie sind mit den Regelungen im Betriebsverfassungsrecht vergleichbar.

Im Gegensatz zu vielen weltlichen Betrieben weist der kirchliche Dienst eine sehr hohe Dichte an Mitarbeitervertretungen auf, da diese in der kirchlichen Grundordnung und der Mitarbeitervertretungsordnung zwingend eingefordert werden.

Für das Frühjahr 2023 ist eine Reform der Mitarbeitervertretungsordnung geplant, um die Regelungen zeitgemäß weiterzuentwickeln und an Veränderungen der Arbeitswelt anzupassen.



Die Arbeit bei der Caritas

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