Was sind Loyalitätsobliegenheiten?
Die arbeitsrechtlichen Vorgaben der Caritas, die sich ihrerseits aus der von der Deutschen Bischofskonferenz festgelegten kirchlichen Grundordnung ableiten, formulieren sogenannte "Loyalitätsobliegenheiten". Damit sind Anforderungen gemeint, die die persönliche Lebensführung der Mitarbeitenden im Blick haben. Mit diesen Loyalitätsobliegenheiten soll eine gewisse innere Haltung einhergehen, die für eine Einstellung bei der Caritas genauso von Bedeutung ist wie die fachliche Qualifikation. Diese Anforderungen - zum Beispiel das Thema Scheidung und Wiederheirat betreffend - waren mal sehr streng und pauschal. Die Deutsche Bischofskonferenz hat sie im Jahr 2015 weiterentwickelt. Nun wird viel intensiver auf die einzelne Situation der betroffenen Person geschaut.
Klar ist: Die Verantwortung für den religiös-kirchlichen Charakter der karitativen Organisationen kann keinesfalls an den einzelnen Mitarbeiter_innen und deren Biographien festgemacht werden. Und klar ist auch: Loyalität ist keine Einbahnstraße! Es gibt daher auch eine Loyalität des Dienstgebers den Mitarbeiter_innen gegenüber (z. B der Fürsorge, der Unterstützung guter Arbeitsbedingungen …).
Die Caritas macht sich stark für eine Weiterentwicklung der Loyalitätsobliegenheiten in der Kirchlichen Grundordnung. Hier lesen Sie dazu ein Interview mit der Caritas-Präsidentin.