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Nordhessen-Kassel e.V.
Aktuell Erweitertes Schutzkonzept

Keine Chance für sexualisierte Gewalt in der Caritas

Der Deutsche Caritasverband hat eine Vereinbarung mit dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs erarbeitet, in der er sich dazu verpflichtet, die Umsetzung von Schutzkonzepten in den Diensten und Einrichtungen der Caritas voranzubringen.

Caritas-Generalsekretär Cremer und Johannes-Wilhelm Rörig (Unabhängiger Beauftragter der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs)Caritas-Generalsekretär Cremer (rechts) unterzeichnet die Vereinbarung mit Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs.UBSKM

Für Georg Cremer, den Generalsekretär des Deutschen Caritasverbandes, ist die Vereinbarung ein weiterer Schritt, der deutlich macht, wie wichtig dem Verband die Prävention sexualisierter Gewalt ist: "Alle uns anvertrauten Mädchen und Jungen, junge Frauen und Männer sowie erwachsene Schutzbefohlene sollen in der Caritas verantwortungsbewusste und kompetente Menschen antreffen, denen sie vertrauen können und von denen sie als Persönlichkeiten respektiert und unterstützt werden. Wir arbeiten kontinuierlich an der Verbesserung des institutionellen Schutzes. Menschen, die sexuellen Missbrauch erlebt haben, müssen bei uns Schutz erfahren und bei der Verarbeitung unterstützt werden. Wenn sexueller Missbrauch durch Mitarbeitende einer Caritaseigenen Einrichtung geschehen ist, setzen wir uns für eine zügige Aufklärung und transparente Aufarbeitung ein. Das ist das oberste Gebot."

Schutz von Kindern steht an erster Stelle

Durch die Vereinbarung, die Caritas-Generalsekretär Georg Cremer und Finanzvorstand Hans Jörg Millies mit Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung, am 24. Februar 2016 unterschrieben haben, sollen die spezifischen Maßnahmen des Kinderschutzes in der Kinder-, Jugend- und Behindertenhilfe gestärkt werden. 

Einen hohen Stellenwert besitzt weiterhin das Vorgehen bei Missbrauchsfällen: So wird ein Teilkapitel zur Prävention gegen sexuelle Gewalt/sexuellen Missbrauch in den "Modularen Caritas Qualitätsmanagement-Rahmen" aufgenommen. Darüber hinaus stellt der Deutsche Caritasverband seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern viele Arbeitshilfen und Good-Practice-Beispiele online zur Verfügung sowie einen regelmäßigen Newsletter. Ergänzt werden die Maßnahmen durch einen Pool von Referentinnen und Referenten, die auf das Thema spezialisiert sind sowie fachliche Beratung und Vernetzung.

Alle Mitarbeiter(innen) sind gefordert

Der Unabhängige Beauftragte Johannes-Wilhelm Rörig würdigt die Vereinbarungsunterzeichnung: "Die Caritas beweist eine hohe Fachlichkeit beim Schutz von Kindern und Jugendlichen in ihren Einrichtungen. Verpflichtende Fortbildungen für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind ein wichtiges Zeichen dafür, dass ernst gemeinter Schutz vor sexualisierter Gewalt keine Option sein kann, sondern handlungsleitend für alle Fachkräfte sein muss. Wichtig ist, dass diese Überzeugung auch in den gelebten Alltag der Einrichtungen und Organisationen, die Verantwortung für Kinder und Jugendliche übernehmen, einfließt."

Die im Caritasverband vereinten Fachverbände der Katholischer Einrichtungen und Dienste der Erziehungshilfe (BvKE), des Verbandes Katholischer Tageseinrichtungen für Kinder (KTK) und der Caritas Behindertenhilfe und Psychiatrie e. V. (CBP) wollen jeweils spezifische Vorhaben zum Schutz von Mädchen und Jungen bis Ende 2018 umsetzen.

Autor/in:

  • Online-Redaktion DCV
Quelle: caritas.de

Weitere Informationen zum Thema

Links

Nachricht Kampagne

Aktiv gegen sexuellen Missbrauch

Fachthema Deutscher Caritasverband

Empfehlungen zur Prävention gegen sexuellen Missbrauch

Website

Unabhängiger Beauftragter für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs

Downloads

PDF | 383,6 KB

Vereinbarung zwischen DCV und UBSKM

Der Deutsche Caritasverband e. V. (DCV) hat mit dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM) eine Kooperationsvereinbarung getroffen. Diese benennt das gemeinsame Verständnis von Schutzkonzepten, stellt eine Bilanz der letzten sowie das Vorhaben für die kommenden Jahre vor und benennt die Rahmenbedingungen für die Kampagne "Kein Raum für Missbrauch". (24. Februar 2016)
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