Für den DCV ist eine generationengerechte und armutsfeste Stärkung der Gesetzlichen Rentenversicherung zentral. In den Blick genommen werden müssen Zeiten in den Erwerbsbiographien, in denen nur ungenügend Altersvorsorge betrieben werden konnte. Durch die Regelungen des Gesetzentwurfs werden einige dieser Lücken geschlossen: 1. Die "Mütterrente II" soll einen Nachteilsausgleich für Eltern gewähren, deren Kinder vor 1992 geboren wurden. Diese Eltern mussten ihre Erwerbstätigkeit vor allem in Westdeutschland reduzieren, da öffentliche Kinderbetreuungsangebote fehlten. 2. Menschen im Niedriglohnbereich sind wegen ihrer geringen Rentenanwartschaften ebenfalls von Altersarmut bedroht. 3. Auch erwerbsgeminderte Personen haben im Vergleich zur Normalerwerbsbiographie verkürzte Beitragszeiten und sind in besonderem Maße von Armut betroffen. Die gesetzlichen Verbesserungen gelten aber nur für Neuzugänge in die Rente. Eine Altfallregelung fehlt.
Nicht in den Angriff genommen wird in diesem Gesetzentwurf bedauerlicher Weise eine Verbesserung des sozialen Schutzes von Selbstständigen. Ebenso fehlt eine bessere Anerkennung der Sorgearbeit in der Pflege, da die 1995 eingeführte Versicherungspflicht nur einen Teil der Menschen erreicht, die sich zu Hause um ihre Angehörigen kümmern.
Für die Zukunft müssen Ideen entwickelt, wie die Rentenversicherung über den Zeitraum 2025 hinaus auf eine sichere Finanzierungsgrundlage gestellt werden kann.