Im Koalitionsvertrag von Union und SPD wurde die Einstufung der nordafrikanischen Maghreb-Staaten als "sichere Herkunftsstaaten" im Sinne des Asylgesetzes vereinbart. Der Gesetzesentwurf des Bundesinnenministeriums, der am 18.07.18 im Bundeskabinett verhandelt wurde, möchte dieses Vorhaben umsetzen und fügt Georgien zu den bereits vorgesehenen Staaten hinzu. Für "sichere Herkunftsstaaten" gilt im Asylverfahren die Regelvermutung der Verfolgungsfreiheit.
Die Erfahrungen der Flüchtlingsberatungsstellen der Caritas zeigen, dass die Nichtverfolgungsvermutung immer wieder zu einer eingeschränkten Sachaufklärung im Asylverfahren führt. Weiterhin sind die Personen aus den als "sicher" eingestuften Staaten dazu verpflichtet, bis zum Ende des Verfahren auf einer Aufnahmeeinrichtung zu leben, wodurch Kontakte zur Außenwelt fast vollständig unterbunden werden. Letztendlich ist dadurch auch der Zugang der Betroffenen zu Rechts- und Sozialberatung, sowie anwaltlicher Vertretung erschwert bis quasi unmöglich. Zusammenfassend sind die Folgen einer Einstufung von Herkunftsstaaten als "sicher" dazu geeignet, die Wahrnehmung wesentlicher Rechte zu erschweren.
Bisher zählen bereits Albanien, Bosnien und Herzegowina, Ghana, der Kosovo, Mazedonien, Montenegro, der Senegal, sowie Serbien zu den "sicheren Herkunftsstaaten".