Mit dem Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) hat der Gesetzgeber mit dem Paragraf 115d SGB V psychiatrischen Krankenhäusern mit regionaler Versorgungsverpflichtung sowie Allgemeinkrankenhäusern mit selbstständigen, fachärztlich geleiteten psychiatrischen Abteilungen mit regionaler Versorgungsverpflichtung eingeräumt, an Stelle der vollstationären Behandlung die stationsäquivalente psychiatrische Behandlung (StäB) im Lebensumfeld erbringen zu können.
Die Caritas hat sich gemeinsam mit anderen Verbänden in einem gemeinsamen Eckpunktepapier zur Ausgestaltung der StäB positioniert und Prinzipien einer strukturierten sektorenübergreifenden Zusammenarbeit konsentiert. Dabei steht der betroffene Mensch mit seinem individuellen Behandlungsbedarf und seinem familiären und sozialen Umfeld im Mittelpunkt.
Ziel ist es, die eröffnete Chance zu einem solchen Schritt zu nutzen. Um eine gemeinsame Grundlage zur Verständigung jenseits von Leistungsanbietern und Berufsgruppen – über die Grenzen der Sektoren und Versorgungsbereiche hinweg – zu ermöglichen, wird vom Bedarf der Patient(inn)en ausgegangen. An Stelle einer strukturellen tritt dadurch eine funktionale Beschreibung, die offen lässt, wie die Aufgaben regional bei sehr unterschiedlichen Versorgungsangeboten umgesetzt werden können.
Stellungnahme
Gemeinsames Eckpunktepapier zur Stationsäquivalenten Behandlung (StäB)
Erschienen am:
18.06.2018
Herausgeber:
Deutscher Caritasverband e. V.
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Karlstraße 40
79104 Freiburg
Beschreibung