Doch hier die richtige Hilfe zu leisten erweist sich auch für die zuständigen Mitarbeiter nicht immer als einfach.
Die Mitarbeiter von Caritas, Kath. Sozialdienst, Drogenhilfezentrum und Perthes Stiftung erleben häufig, dass Obdachlose Hilfe verweigern, die sie jedoch dringend benötigten. Dabei stecken die Helfer in einem Konflikt, weil sie einerseits das Selbstbestimmungsrecht des Obdachlosen respektieren und andererseits ihrem Auftrag der Fürsorge für diese Menschen entsprechen wollen. Schon bei der ersten Ethischen Fallbesprechung zum Thema hatte die Caritas bei einer öffentlichen Veranstaltung die Problematik bearbeitet. Bei der zweiten Beratungsrunde mit Fachkräften der Caritas, des Drogenhilfezentrums, des Perthes-Werkes und des Gesundheits- und Sozialamtes, ging es nun darum konkrete Handlungsoptionen zu erarbeiten.
Doch schon bei der Diskussion wurde deutlich, dass neben dem Recht der Selbstbestimmung der Obdachlosen und der Fürsorge der Träger gerade das Prinzip des Gemeinwohls eine hohe Bedeutung hat. Dazu gehört beispielsweise die Beachtung von Verhaltensregeln im öffentlichen Raum oder in der Einmalübernachtungsstelle ebenso wie das Einhalten von Absprachen im Rahmen von Therapien oder Hilfeplanungen. Bislang war es eher ein Bauchgefühl der Teilnehmenden, dass Obdachlose, die sich Hilfsangeboten widersetzen und Regeln nicht beachten, die Folgen dieses Verhaltens und ihrer Entscheidung selbst zu verantworten haben. Weil Einzelinteressen dem Gemeinwohl nachgeordnet sind und im Hilfesystem das Einhalten von Regeln und Vereinbarungen höher zu bewerten ist, wurde während der Diskussion aus dem Bauchgefühl eine ethisch begründete Handlungsanweisung. Diese löst aber noch nicht das Grundproblem, wie obdachlosen Menschen geholfen werden kann, die aktuell nicht bereit sind, ihre Lage aktiv zu verändern.
Deshalb entwickelten die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der Ethischen Fallbesprechung verschiedene Handlungsoptionen, um dieses Dilemma zu lösen. Dabei entstanden eine ganze Reihe von Maßnahmen und Ideen, die in Teilen kurz-, mittel- und langfristig realisierbar scheinen. Die Ergebnisse werden in einem ersten Schritt in den entsprechenden Gremien, die sich in Hamm mit der Betreuung Obdachloser beschäftigen, vorgestellt. Die Trägervertreter haben sich darauf verständigt, anschließend die Umsetzung nach und nach zu prüfen und voranzutreiben. In einer Schlussreflektion zeigten sich alle Teilnehmenden der Fallbesprechung beeindruckt über die Wirksamkeit der Methode und über die erarbeiteten Ergebnisse, die das Potential haben, die Lage der Obdachlosen in Hamm nachhaltig zu verbessern.
Teilnehmer der Fallbesprechung: Berthold Schöpe und Benedikt Schulz (Caritas), Josch Krause (Drogenhilfezentrum), Andrea Hoppe und Martina Frie (Perthes Stiftung), Frank Schulte (Leitung Sozialamt), Elisabeth Gess (Gesundheitsamt), Moderation: Elmar Marx (Caritas)