Der Deutsche Caritasverband (DCV) nimmt insbesondere zu folgenden Punkten Stellung:
- Selbstständige mit geringem Einkommen müssen deutlich weniger Beiträge zahlen. Allerdings fordert der DCV, dass die Einbeziehung von Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit in die gesetzliche Rentenversicherung unbedingt als nächster Reformschritt angegangen werden muss. Beides muss zusammen so ausgestaltet werden, dass Phasen der Selbstständigkeit nicht zu Beitragsausfall oder Lücken im Versicherungsverlauf führen.
- Begrüßt wird die Rückkehr zur paritätischen Finanzierung, indem der kassenindividuelle Zusatzbeitrag künftig hälftig von Arbeitnehmer/innen und Arbeitgebern getragen werden soll.
- Die Neuregelungen zur Reduzierung der Beitragsrückstände bei den Krankenkassen tragen auch dazu bei, zu verhindern, dass zahlungsunfähige Versicherte zukünftig Schulden anhäufen. Keine Lösung gibt es allerdings für Versicherte, die wegen bereits jetzt aufgelaufenen Beitragsschulden nur eingeschränkte Ansprüche auf Leistungen haben.
- Mit großer Skepsis betrachtet der DCV den Vorschlag, dass Krankenkassen dazu verpflichtet werden sollen, ihre Finanzreserven durch ein Abschmelzen der Finanzmittel auf eine Obergrenze zu begrenzen. Er befürchtet, dass Ermessensspielräume für andere Aufgaben hierdurch kleiner werden.
- Krankenkassen sollen mehr in Aktien investieren dürfen. Die Chance auf höhere Renditen sollte wahrgenommen werden, stellt der DCV fest, mahnt aber an, dass Anlagerisiken beherrschbar bleiben müssen.
- Tageseltern werden als selbständig Tätige zukünftig nicht familienversichert, sondern eigenständig in der GKV versichert sein. Das ist aus Sicht des DCV ein guter Reformschritt.